Sind KI-Telefonanrufe illegal? Die ehrliche Antwort
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wer wen anruft. Wenn ein KI-Telefonassistent eingehende Anrufe für Ihren Betrieb annimmt — also Kunden, die ohnehin bei Ihnen anrufen —, ist das grundsätzlich erlaubt. Sie nutzen nur ein modernes Werkzeug, um erreichbar zu bleiben, statt Anrufer auf der Mailbox landen zu lassen. Falls Sie erst klären wollen, was diese Lösung überhaupt ist: Die Produktseite KI-Telefonassistent erklärt Definition und Funktionsweise.
Heikel wird es in die andere Richtung: ausgehende Werbeanrufe an Privatpersonen ohne deren ausdrückliche Einwilligung sind in Deutschland stark eingeschränkt — egal ob ein Mensch oder eine KI anruft. Wer also über einen KI-Anrufbeantworter nachdenkt, der für ihn rangeht, bewegt sich auf der sicheren Seite. Wer per KI kalt akquirieren will, nicht. Diese Seite behandelt den ersten Fall.
Was DSGVO-konform am Telefon konkret bedeutet
DSGVO-Konformität ist kein Aufkleber, den ein Produkt allein mitbringt. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Anbieter und Betrieb. Vier Punkte sind in der Praxis entscheidend:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Wenn der Anbieter in Ihrem Auftrag Anruferdaten verarbeitet, brauchen Sie einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Darin steht, was mit den Daten passiert, wer Subunternehmer ist und wo verarbeitet wird.
- Datenhaltung in der EU: Achten Sie auf Server in Deutschland oder der EU. Das erspart Ihnen die zusätzlichen Hürden eines Drittland-Transfers.
- Datensparsamkeit: Es wird nur erfasst, was Sie wirklich brauchen — wer angerufen hat, worum es ging, wie dringend es ist. Ein vollständiger Audio-Mitschnitt ist meist gar nicht nötig.
- Datenschutzerklärung: Der Einsatz des Assistenten gehört transparent in Ihre Datenschutzerklärung und in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Checkliste: DSGVO-konformer KI-Telefonassistent in 5 Punkten
Einen DSGVO-konformen KI-Telefonassistenten erkennen Sie an fünf prüfbaren Punkten: einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, einem Serverstandort in Deutschland oder der EU, dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), Gesprächsaufzeichnung nur mit Einwilligung (§ 201 StGB) und einem transparenten KI-Hinweis nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Gehen Sie die Liste vor der Buchung mit jedem Anbieter durch:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) verlangen. Verarbeitet der Anbieter Anruferdaten in Ihrem Auftrag, brauchen Sie einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Darin steht, was mit den Daten passiert, wer Subunternehmer ist und wo verarbeitet wird. Bietet ein Anbieter keinen AVV an, ist die Prüfung an dieser Stelle vorbei.
- Serverstandort Deutschland oder EU bestätigen lassen. Fragen Sie konkret, wo Sprachdaten, Transkripte und Zusammenfassungen verarbeitet und gespeichert werden — inklusive der Subunternehmer, etwa für Spracherkennung oder Telefonie. EU-Verarbeitung erspart Ihnen die zusätzlichen Hürden eines Drittland-Transfers.
- TOMs zeigen lassen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO — Verschlüsselung, Zugriffskonzept, Löschfristen — gehören als Anhang in den AVV. Ein seriöser Anbieter legt sie offen, statt nur „DSGVO-konform" auf die Website zu schreiben.
- Aufzeichnung nur mit Einwilligung. § 201 StGB stellt die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe — ein Gesprächsmitschnitt braucht deshalb die Einwilligung aller Beteiligten, in der Regel per Hinweis und Zustimmung zu Beginn des Anrufs. Klären Sie, ob der Assistent überhaupt Audio speichert oder nur eine strukturierte Zusammenfassung festhält — die datensparsame Variante ist der einfachere Weg.
- KI-Transparenzpflicht erfüllt? Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung, dass Anrufer erfahren, wenn eine KI spricht. Rufen Sie die Demo oder Testnummer des Anbieters an und hören Sie auf den ersten Satz: Stellt sich der Assistent als KI vor? Die Details stehen im Beitrag EU AI Act und KI-Telefonassistent.
Die Punkte 1 bis 3 klären Sie schriftlich mit dem Anbieter, Punkt 4 und 5 hören Sie selbst am Telefon. Wie Sie zusätzlich prüfen, ob die Antworten zur Praxis passen, zeigt der Abschnitt zur Aufzeichnung weiter unten — und denk daran: Diese Checkliste ist ein Prüf-Anhaltspunkt, keine Rechtsberatung.
Transparenter KI-Hinweis: was die EU-KI-Verordnung erwartet
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) verlangt unter anderem, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Für Ihren Telefonassistenten heißt das schlicht: Er stellt sich zu Beginn als KI vor — etwa „Hallo, hier ist der digitale Assistent von Betrieb XY". Das ist kein lästiges Kleingedrucktes, sondern schafft Vertrauen. Anrufer reagieren erfahrungsgemäß gelassener, wenn sie von vornherein wissen, woran sie sind, statt sich getäuscht zu fühlen.
Seit dem 2. August 2026 ist diese Transparenzpflicht (Artikel 50 KI-Verordnung) verbindlich; der Digital Omnibus hat sie nicht verschoben. Was genau gilt, welche Fristen der Omnibus geändert hat und wie ein Betrieb die Pflicht umsetzt, steht im Schwester-Beitrag EU AI Act und KI-Telefonassistent: Was seit dem 2. August 2026 gilt.
Mehr dazu, wie sich so ein Assistent im Gespräch verhält und wo die Grenze zur Mailbox verläuft, steht auf der Seite KI-Anrufbeantworter. Und wer das Thema aus Anrufer-Sicht betrachtet — wann ein KI-Anruf legitim ist und wann Betrug dahintersteckt —, findet die Einordnung im Beitrag KI-Anrufe: erlaubt, erkennbar, erklärt.
Aufzeichnung und Einwilligung: nur so viel wie nötig
Viele verbinden „KI am Telefon" automatisch mit Mitschnitt. Das muss nicht sein. Oft reicht eine strukturierte Zusammenfassung des Anliegens, ohne das Gespräch als Audio zu speichern — das ist datensparsam und rechtlich der einfachere Weg. Wird doch aufgezeichnet, braucht das eine Rechtsgrundlage und in aller Regel einen klaren Hinweis gleich zu Beginn des Anrufs. Im Zweifel gilt: Lieber weniger Daten erheben als zu viele.
Datenspeicherung in Deutschland und der EU
Für Betriebe im DACH-Raum ist der Serverstandort ein zentraler Punkt. Werden Anruferdaten innerhalb der EU verarbeitet — idealerweise in deutschen oder europäischen Rechenzentren —, bleiben Sie im vertrauten Rechtsrahmen. Fragen Sie den Anbieter konkret nach Standort und eingesetzten Subunternehmern und lassen Sie sich das im AVV bestätigen. Genau das prüfen wir bei der Einrichtung gemeinsam, wenn Sie den KI-Telefonassistenten nutzen.
Hinweis: das ist kein Rechtsrat
Dieser Artikel erklärt das Thema allgemein verständlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Datenschutz hängt immer vom konkreten Einzelfall ab — von Ihrer Branche, Ihren Prozessen und davon, welche Daten genau anfallen. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Datenschutzbeauftragte oder einen Fachanwalt. Wir unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung und stellen die Bausteine bereit, die Sie dafür brauchen. Für Berufsgeheimnisträger, etwa Steuerkanzleien mit § 203 StGB, geht der Beitrag Ersetzt KI den Steuerberater? auf die Verschwiegenheit am Telefon ein.